In ganz Niedersachsen und Bremen
Leistungen bei Versicherungsschäden
Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich über sämtliche Gebäude- und Hausrat-Schadensparten und dabei von der Erstellung eines Gutachtens oder Gegengutachtens bis hin zur vollständigen Begleitung Ihres Versicherungsschadens.
Gutachten
Bei Versicherungsschäden an Gebäuden erstelle ich fachliche Gutachten unter versicherungstechnischen Gesichtspunkten.
Auch wenn schon ein Gutachten durch den Versicherer beauftragt wurde und vorliegt prüfe ich dieses gerne für Sie und erstelle nötigenfalls ein Gegengutachten.
Handwerkerkoordination
Die Koordination eines Versicherungsschadens kann aufwändig und überfordernd sein.
Ich unterstütze bei der Handwerkersuche und koordinieren nötige Wiederherstellungen mit Ihnen.
Wissenswertes
Pflichten des Versicherungsnehmers
Gemäß Ihrem Versicherungsvertrag haben Sie sogenannte „Obliegenheiten“ welchen Sie nach (und teilweise bereits vorher) Schadeneintritt nachkommen sollten. Das Einhalten der vertraglichen Obliegenheiten ist für eine erfolgreiche Regulierung Ihres Versicherungsschadens essentiell.
Zum Beispiel haben Sie nach Schadeneintritt eine Schadenminderungspflicht. Diese bedeutet kurz gesagt, dass Sie, soweit Ihnen zumutbar, den entstandenen Schaden so weit wie möglich minimieren oder zumindest entsprechende Maßnahmen dafür einleiten müssen. (z.B. nach einem Rohrbruch das Wasser abstellen oder abstellen lassen)
Aussagen wie „Unternehmen Sie nichts bevor der Sachverständige bei Ihnen war!“ sind oftmals nicht ganz richtig und können später zu Problemen führen.
Leckageortung nach Wasserschäden
Für die Leckageortung empfiehlt sich fast immer eine Fachfirma. So gut wie alle Versicherer haben Partnerfirmen/ Dienstleister, die die Leckageortungen professionell durchführen können.
Sprechen Sie den Versicherer auf den Einsatz solcher Dienstleister an, denn oftmals wird die Leckageortung dann selbst von der Versicherung übernommen, wenn kein versicherter Schaden vorliegt. Grundsätzlich ist aber die Entschädigungsfähigkeit von Leckageortungen in den Versicherungsverträgen verschieden geregelt. Wie beschrieben entschädigen einige Versicherer unabhängig eines Versicherten Schadens, während andere erst bei Vorliegen eines versicherten Schadens entschädigen. Einige, wenige Versicherer entschädigen die Leckageortung sogar erst bei Vorliegen eines Rohrbruchs im Sinne der Bedingungen.
Grundsätzlich empfehlen wir jedoch die Leckageortung durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen, die darauf spezialisiert ist. Solche Fachfirmen können durch entsprechende Technik (Endoskopie, Tracer-Gas, Färbemittel, Druckproben, etc.) fast zerstörungsfrei die Leckage bis auf wenige Zentimeter genau eingrenzen.
Rohrbruch oder Undichtigkeit?
Bei versicherten Leitungswasserschäden unterscheidet der Versicherer grundsätzlich zwischen dem Rohrbruch und der Undichtigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Ein Rohrbruch liegt vor, wenn eine sogenannte substanzielle Materialveränderung am Rohr eingetreten ist. (z.B. Lochfraß/ Korrosion, Wurzeleinwuchs, Risse) In diesem Fall sind Leckortungskosten, die Reparatur der Schadenursache, sowie Trocknung und Wiederherstellungen versichert.
Bei Vorliegen einer reinen Undichtigkeit entschädigt der Versicherer normalerweise nur Leckageortung, sowie Trocknung und Wiederherstellung. Die Beseitigung der Ursache ist hier klassischerweise nicht versichert.
